Sie dient zur Verringerung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Die Betriebsbremse wird vom Fahrer mit dem Fuß betätigt, sie muss abstufbar sein. Betriebsbremsen sind als Reibungsbremsen konstruiert und unterliegen dem Verschleiß.
Grundlagen
Die Bremsanlage eines Nutzfahrzeugs hat die Aufgabe, die Geschwindigkeit bei Bedarf zu reduzieren, das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen oder es im Stillstand zu halten. Sie besteht aus mehreren Komponenten. Zur Energieversorgung gehören alle Teile, die die zum Bremsen notwendige Energie liefern, regeln und aufbereiten. Die Bauteile der Betätigungseinrichtung leiten die Wirkung der Bremsanlage ein und steuern die Bremswirkung. Die Teile der Übertragungseinrichtung dienen zum Weiterleiten der von der Betätigungseinrichtung gesteuerten Energie. Die Radbremsen wandeln einen Teil der Bewegungsenergie des Fahrzeugs in Wärme (Reibungswärme) um und bremsen so das Fahrzeug ab. Man unterteilt die Bremsanlage eines Nutzfahrzeugs grundsätzlich in vier Funktionsbereiche: Betriebsbremsanlage, Hilfsbremsanlage, Feststellbremsanlage und Dauerbremsanlage. Bremsanlagen für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen arbeiten fast immer (bei MAN ausschließlich) mit Druckluft.