MAN Truck & Bus

Noch hat weltweit keine Nation oder Region einen vollumfänglichen Rechtsrahmen für das Autonome Fahren geschaffen. Deutschland geht hier den ersten Schritt und schafft die Basis für das Inverkehrbringen (Typgenehmigung) und den Betrieb (Einhaltung von Verkehrsregeln) von autonomen Systemen in festgelegten Betriebsbereichen im Regelbetrieb.

Metropol_Autobahnnetz
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Für den Industriestandort Deutschland bringt Autonomes Fahren die Chance, im Bereich der digitalen Transformation eine internationale Führungsrolle zu übernehmen.

Autonomes Fahren eröffnet Perspektiven für Gesellschaft und Wirtschaft: Wo schwere Güter sicherer, effizienter und umweltschonender transportiert werden, profitieren Logistikunternehmen, Industrie- und Handelskunden sowie Bürgerinnen und Bürger.

Nutzfahrzeuge, die zwischen zentralen Knotenpunkten in Deutschland verkehren, sind für diese Zukunftstechnologie der ideale Anwendungsfall: Sie verkehren auf Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen, vorwiegend außerhalb der Städte, und verknüpfen große Logistik-Hubs entlang der BAB, in einer der modernsten Verkehrsinfrastrukturen weltweit.

PLANUNGSSICHERHEIT SCHAFFEN

Für Hersteller setzt die Entwicklung autonom fahrender Nutzfahrzeuge hohe Investitionen voraus. Deshalb ist es aus politischer Sicht dringend erforderlich, eine ganzheitliche Lösung anzustreben, die das Potenzial aller Einsatzszenarien erschließt (im Straßengüterfernverkehr und im Kombinierten Verkehr), effiziente Verfahren und einheitliche Standards für eine bundesländerübergreifende Genehmigung zu schaffen sowie einen kommerziellen Erprobungsbetrieb zu ermöglichen, der die Entwicklungsphase beschleunigt und alle Marktakteure frühzeitig einbindet.

Handlungsebenen

Der Weg zur Logistik 4.0

Autonom fahrende Nutzfahrzeuge bieten Lösungen für einige der drängendsten Herausforderungen im Straßengüterverkehr. Sie minimieren Risiken und optimieren den Nutzen.

Die digitale Zukunft der Logistik rückt in Sichtweite. Das Terminal 4.0 ist bereits Realität, jetzt erschließen fahrerlose Nutzfahrzeuge den Weg zur Logistik 4.0. Sogenannte Hub-to-Hub-Verkehre ermöglichen den autonomen Gütertransport auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen, zwischen wichtigen Logistik-Knotenpunkten.

ERHALT DER INDUSTRIELLEN WERTSCHÖPFUNG

Verkehrswege und Fahrzeuge können effizienter genutzt werden, der Mensch ist als Fahrer entlastet – und als Risikofaktor abgelöst. Damit können Marktakteure reale Herausforderungen wie den zunehmenden Fahrermangel, zeitlichen Lieferdruck und das steigende Verkehrsaufkommen besser bewältigen. Über wichtige Straßen und Knotenpunkte spannt sich eine engmaschig vernetzte Logistik-Landschaft durch alle Industriebranchen, durchgängig digitalisiert. Standortvorteil für Deutschland.

Voraussetzung dafür: Die Zukunftstechnologie Autonomes Fahren ist in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen einsetzbar. Eine Fokussierung auf einzelne Verkehrsräume und Fahrzeugkategorien würde eine empfindliche Einschränkung bedeuten und zur Barriere für den Markthochlauf werden.

Seit vielen Jahren leistet MAN intensive Entwicklungsarbeit in Projekten wie dem Platooning oder dem fahrerlosen Fahren auf Betriebshöfen und Terminals.

Betriebskosten_Verfügbarkeit

TECHNISCHE KOMPONENTEN DES AUTONOM FAHRENDEN NUTZFAHRZEUGS


PERSPEKTIVEN FÜR DEN KOMBINIERTEN VERKEHR

Auch der intermodale Verkehr kann durch konsequente Automatisierung flexibler und effizienter gesteuert werden. In naher Zukunft bewegen nicht nur fahrerlose Nutzfahrzeuge Güter durch ganz Deutschland: Andere Verkehrsträger haben das Autonome Fahren fest im Blick.

Sichtfeld_Sensorik

Klares Regelwerk und schnelle Abläufe

Aus Sicht der Fahrzeughersteller und Transportunternehmen sind klare Zuständigkeiten für das Zulassungsverfahren und Betriebsgenehmigungen erforderlich. Alle Akteure im Markt brauchen einheitliche Standards und effiziente Verfahren – deutschlandweit.

BUNDESLÄNDERÜBERGREIFENDE REGELUNG

Die Einsatzradien von Nutzfahrzeugen orientieren sich nicht an den Grenzverläufen von Kommunen oder Bundesländern. Wenn autonome Nutzfahrzeuge einen signifikanten Beitrag in der Transportlogistik leisten sollen, sind eindeutige Standards und effiziente Abläufe für eine bundesländerübergreifende Genehmigung der Betriebsbereiche erforderlich. Das reduziert den organisatorischen Aufwand für Hersteller und Anwender, aber auch für die öffentliche Verwaltung.

KOMMERZIELLER ERPROBUNGSBETRIEB

Da die Fahrzeuge und Anwendungen noch in der Entwicklung sind, ist eine umfassende Erprobung erforderlich. Neben der Simulation unterschiedlicher Einsatz- und Verkehrsszenarien sind dafür wertvolle Daten aus dem realen Verkehrsgeschehen zu generieren – mit einer Vielzahl an Testkilometern, entsprechendem Energieverbrauch und Emissionen. Es ist sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer Hinsicht sinnvoll, von Beginn an einen kommerziellen Erprobungsbetrieb mit realem Warentransport zu ermöglichen.

TECHNISCHE AUFSICHT

Es wird in Form einer Leitstelle eine Technische Aufsicht etabliert, die bei entsprechender Warnung des Systems des autonom fahrenden Nutzfahrzeugs eingreifen und alternative Fahrmanöver freigeben oder selbst alternative Fahrmanöver vorschlagen kann. Grundsätzlich sind hohe Anforderungsprofile, wie im Gesetzentwurf beschrieben, an die Technische Aufsicht zu begrüßen. Doch sie sollten, insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel, nicht zu hoch greifen.

Beispiel: Geplant ist, dass die Technische Aufsicht im Besitz einer gültigen CE-Fahrerlaubnis ist sowie ein technisches Studium vorweisen kann. Das mag in der Phase des Markthochlaufs sinnvoll sein, sollte aber im Rahmen der im Gesetzentwurf vorgesehenen Evaluierung der Vorschriften im Jahr 2023 angepasst werden.

Angestrebte Lösung

 

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Auf Bundesebene (Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)) bzw. für den Entwicklungsprozess über §19.6 StVZO (Länderebene).


 

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Eine Anlaufstelle auf Länderebene für den Betreiber von Start bis Ziel, insbesondere bei bundesländerübergreifenden Betriebsbereichen.


 

Grünes Licht in nur 2 Schritten

 

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